Kinder- und Jugendzahnheilkunde

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

um für Sie und Ihr Kind den Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Ihnen ein paar Empfehlungen mit auf den Weg geben. Falls Sie selbst den Zahnarztbesuch als unangenehm empfinden oder gar Angst haben, versuchen Sie diese negativen Gefühle nicht auf Ihr Kind zu übertragen. Kinder sind von Natur aus neugierig und Neuem gegenüber meist aufgeschlossen.

Bei kleineren, noch nicht schulpflichtigen Kindern wirkt sich ein Termin am Vormittag positiv aus, da es dann noch nicht so müde ist.

Vermeiden Sie bitte Formulierungen wie „das tut nicht weh“ oder „das ist gar nicht schlimm“. Das Unterbewusstsein Ihres Kindes kennt keine Verneinungen! Es versteht „Es wird weh tun“ oder „es wird schlimm“.

Wir sind bemüht, Ihr Kind möglichst schmerzarm zu behandeln. Sollte jedoch eine Anästhesie notwendig sein, werden wir ein Oberflächengel (Schlafmittel für das Zahnfleisch) und dann ein Schlafmittel für den Zahn geben. Das Wort „Spritze“ ist tabu. Wir verwenden auch keinen „Bohrer“ sondern eine „Feuerwehr“ und den „Rumpelmann“.

Bitte versprechen Sie Ihrem Kind keine Belohnung. Unbewusst verursacht das Stress bei Ihrem Kind, da es meint, es muss sich etwas verdienen. Ihr Kind bekommt von uns auf jeden Fall eine kleine Aufmerksamkeit, unabhängig davon wie gut es lief.

Bei Jugendlichen ist zu beachten, dass diese bis zum 18. Lebensjahr noch als minderjährig gelten. Sollte also eine Behandlung notwendig sein, muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein oder vorher seine schriftliche Einverständniserklärung geben.

Früherkennungsuntersuchungen

Um Ihrem Kind die Chance zu geben möglichst kariesfrei groß zu werden, gibt es für gesetzlich versicherte Kinder seit 2019 3 Früherkennungsuntersuchungen schon ab dem 6. Lebensmonat.
  • Erste Untersuchung: vom 6. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
  • Zweite Untersuchung: vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
  • Dritte Untersuchung: vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Hierbei wird die Mundhöhle untersucht, die Betreuungsperson über die Entstehung oraler Erkrankungen, zahnfreundliche Ernährung und altersentsprechende Mundhygiene aufgeklärt. Ab dem Zeitraum vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat erfolgen die nächsten 3 Früherkennungsuntersuchungen, die mit einem Mindestabstand von 12 Monaten durchgeführt werden können.

Fluoridierung und warum

Fluoride fördern die Remineralisierung des Zahnschmelzes. Was bedeutet das? in der Mundhöhle befinden sich Bakterien, welche die Nährstoffe nach dem Essen weiterverarbeiten. Dabei entstehen Säuren, die eingelagerte Mineralien im Zahnschmelz lösen. Gehen diese verloren, wird der Schmelz weich und ist nicht mehr so gut vor Karies geschützt.

Die Folge, es entstehen Löcher. Die Fluoride bewirken, dass sich die gelösten Mineralien wieder in den Zahnschmelz einlagern und ihn hart bleiben lassen.

Außerdem hemmen die Fluoride den Bakterienstoffwechsel und somit auch die zahnschädigenden Säuren.

Individualprophylaxe

Die Individualprophylaxe wird von unseren speziell geschulten Mitarbeitern durchgeführt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Intensivbetreuung vom 6. – einschließlich 17. Lebensjahr 2 Mal jährlich. Anhand spezieller Färbemittel können Beläge sichtbar gemacht werden, um zu zeigen, wo und wie man noch besser putzen kann. Wir bitten immer darum, die eigene Zahnbürste mitzubringen, so können wir beurteilen, ob sie altersgerecht ist und geeignet zum Entfernen aller Beläge. Eine Inspektion des Zahnfleischs gehört auch dazu, wir können erkennen, ob jemand nur heute gut geputzt hat oder dauerhaft. Nach dem gemeinsamen Üben, werden die Zähne noch nachpoliert und nach Absprache fluoridiert.

Sollte Ihr Kind sehr kariesanfällig sein, kann es sinnvoll sein noch zwei zusätzliche Individualprophylaxe Termine im Jahr auszumachen. Diese sind dann aus medizinischer Sicht notwendig, gehören jedoch zu den Privatleistungen.

Fissurenversiegelung

Fissuren sind die kleinen Grübchen und Rillen, die sich auf den Backenzähnen und manchmal auch an den dem Mundraum zugewendeten Seiten der Frontzähne befinden. Diese Rillen können mitunter bis zu mehreren Millimetern tief sein, ohne dass wir es sehen können. Dort siedeln sich gerne Kariesbakterien an, die man dann selbst mit gründlichem Zähneputzen nicht erreichen kann.

Wenn die Zähne frisch durchgebrochen sind, gelten sie als besonders kariesanfällig, da der Schmelz noch nicht vollständig ausgebildet ist (dauert ca. 4 Jahre).

Bei der Fissurenversiegelung lassen wir einen dünnflüssigen Kunststoff in die gereinigten Grübchen fließen und härten diesen mit UV-Licht aus. Es entsteht eine glatte Oberfläche, die gut zu reinigen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Versiegelung der großen Backenzähne.

Füllungstherapie

Zur Auswahl stehen Glasionomerzemente oder Kunststofffüllungen.

Bei Kindern unter 15 Jahren werden die Kosten der Kunststofffüllungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Glasionomerzemente eignen sich hauptsächlich für die provisorische Versorgung, da sie nicht so stabil und haltbar sind.

Amalgam wird in unserer Praxis nicht verwendet.

Kinderkronen

Milchzähne haben eine geringe Schmelz-Dentin-Dicke und eine fehlende Schmelzreifung nach Durchbruch der Zähne. Die Folge sind häufig Kariesläsionen, die bis in die Pulpa (Nerv) reichen.

In diesem Fall führen wir eine sogenannte Pulpaamputation durch, wobei das infizierte Gewebe im Pulpacavum entfernt wird, aber das vitale Gewebe in den Wurzelkanälen belassen wird. Entscheidend für eine gute Prognose ist, dass der Zahn vorher symptomlos war. Anschließend wird in den meisten Fällen eine konfektionierte Stahlkrone (Ritter- oder Prinzessinnen-Krone) eingesetzt.

Mikroinvasive Kariesbehandlung (Kariesinfiltration)

Milchzähne haben eine geringe Schmelz-Dentin-Dicke und eine fehlende Schmelzreifung nach Durchbruch der Zähne. Die Folge sind häufig Kariesläsionen, die bis in die Pulpa (Nerv) reichen.

Dieses Verfahren eignet sich für die sogenannte Initialkaries, d.h. die beginnende Karies, die noch auf den Schmelz begrenzt ist und das Dentin noch nicht erreicht hat. Hierbei wird weder gebohrt noch gesunde Zahnsubstanz unnötig geopfert, sondern mit einem speziellen hochflüssigen Kunststoff infiltriert. Dieser „Infiltrant“ wird nach vorherigen Ansätzen durch Kapillarkräfte in das Porensystem der Kariesläsion absorbiert. Er füllt das System auf, stabilisiert es und blockiert die Diffusionswege für kariogene Säuren. Ein Fortschreiten der Karies kann so gestoppt werden. Die Behandlung eignet sich für Approximalkaries (zwischen den Zähnen) und Glattflächenkaries (häufig nach Entfernung der Bracketts nach Kieferorthopädischer Behandlung).

Besonders eindrucksvoll, die vorher kreidig weißen Flecken auf den Zähnen gewinnen nach der Therapie ihre natürliche Farbe zurück.

Aber auch bei Fluorose (Flecken durch Überdosierung der Fluoride) oder Schmelzbildungsstörungen konnten wir schon schöne Ergebnisse durch Icon erzielen.

Gerne beraten wir Sie über die Behandlung und ihre Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Was machen, wenn das Kind sich verweigert oder auf Grund seines Altes nicht mitmacht?

Nicht verzweifeln, dann werden wir das Kind an einen speziellen Kinderzahnarzt überweisen, der die notwendige Behandlung eventuell in Narkose oder Dämmerschlaf durchführen kann.

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